Park and Ride

Gewinnspiel

ARBÖ. Wer denn sonst.

Seit September 2008 stehen im einzigen Fahrsicherheits-Zentrum direkt in Wien auf einer Fläche von 35.000m² Trainings- und Schulungsmöglichkeiten auf höchstem Niveau zur Verfügung.
Das Fahrsicherheits-Zentrum WIEN hat sich ganz seinem Schwerpunkt „Arbeit im Dienste der Verkehrssicherheit zur Minimierung der Unfälle auf den Straßen“ verschrieben und bietet neben Fahrsicherheits- auch Praxis-Trainings rund um das Thema Sicherheit auf der Straße an.
Im Jahre 2010 wurden insgesamt 6.500 dieser Trainings absolviert.
Ein Verkehrs-Übungsplatz und ein Schulungszentrum für Seminare komplettieren das Angebot.

Jeder – ob Neuling oder schon langjährig erfahren – kann hier mit professionellen Trainern seine persönlichen Fähigkeiten steigern und die Voraussetzungen für unfallfreies Fahren auf zwei oder vier Rädern verbessern.
Das Fahrsicherheits-Zentrum WIEN ist ein Angebot des ARBÖ Wien. Leiter des Zentrums und Geschäftsführer ist Günther Schweitzer.

Angebote des ARBÖ Fahrsicherheits-Zentrum WIEN.

Angeboten werden im Fahrsicherheits-Zentrum WIEN eine Vielzahl von Fahrsicherheits-Trainings für Auto, Moped, Motorrad sowie Reisemobile und Wohnwagengespanne.
Ebenso können Kurse für die Mehrphasen-Ausbildung, B 111-Ausbildungen, individuelle Fuhrparktrainings z.B. zum spritsparendem Fahren, Kindersicherheits-Seminare oder auch Aus- und Weiterbildungen für Berufskraftfahrer im Fahrsicherheits-Zentrum WIEN absolviert werden.

Einfach die nachstehenden Frage beantworten und eines von 5 Trainings am ARBÖ Fahrsicherheits-Zentrum WIEN gewinnen.


Frage 1Ab wann stand das ARBÖ Fahrsicherheits-Zentrum WIEN zur Verfügung?
 
 
 

Frage 2Wo befindet das ARBÖ Fahrsicherheits-Zentrum WIEN?
 
 
 

Frage 3Wie groß ist das ARBÖ Fahrsicherheits-Zentrum WIEN?
 
 
 


Bitte geben Sie hier an, für welche der Wiener Park + Ride Anlagen Sie eine Karte gewinnen möchten.










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Teilnahmebedingungen
Teilnahmeschluss ist der 31. Mai 2012. Die Gewinner werden aus allen eingegangenen Antworten unter Ausschluss des Rechtsweges gezogen und schriftlich benachrichtigt. Eine Barablöse der Preise ist nicht möglich. Über das Gewinnspiel kann kein Schriftverkehr geführt werden.